KOOPERATIONEN

Allgemeine
Kooperationsbedingungen.

Klare Grundlagen für fachlich verantwortungsvolle Kooperationen mit Ärztinnen, Ärzten, Laboren und weiteren professionellen Partnern.

Stand: 21. August 2026 · Geltung für B2B-Kooperationen

Wichtig: Eine Anfrage über unsere Formulare ist unverbindlich. Eine Kooperation entsteht erst durch unsere individuelle Bestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Kooperationsbedingungen (nachfolgend „Kooperationsbedingungen“) gelten für sämtliche Kooperationen zwischen Heiko Lindner, Bahnwärter Thiel, c/o Heiko Lindner, Tumblingerstraße 45, 80337 München, Deutschland (nachfolgend „Peptidkompass“) und Ärztinnen, Ärzten, Laboren, Instituten, Unternehmen sowie selbstständig tätigen Fachpersonen (nachfolgend gemeinsam „Kooperationspartner“).

Die Kooperationsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Personen, die bei Abschluss der Kooperation in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sie gelten nicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Abweichende Bedingungen des Kooperationspartners gelten nur, wenn Peptidkompass ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Unverbindliche Anfrage und Vertragsabschluss

Die über die Website, per E-Mail oder auf anderem Weg übermittelte Kooperationsanfrage ist unverbindlich und stellt noch keinen Auftrag oder Vertragsschluss dar.

Eine Kooperation kommt erst zustande, wenn Peptidkompass den konkreten Leistungsumfang, die beteiligten Parteien und die wesentlichen Konditionen in Textform – insbesondere per E-Mail – bestätigt (nachfolgend „Einzelbestätigung“). Maßgeblich ist der Inhalt der Einzelbestätigung. Ein Anspruch auf Abschluss einer Kooperation besteht nicht.

3. Gegenstand und Umfang der Zusammenarbeit

Gegenstand einer Kooperation können insbesondere fachliche Einordnungen, redaktionelle Beiträge, Interviews, Labortests, Qualitätssicherungsleistungen, Verlinkungen, Profil- oder Logo-Präsentationen, fachliche Beratung, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen oder sonstige individuell vereinbarte Leistungen sein.

Leistungsumfang, Zeitplan, Rollen, Ansprechpartner, Veröffentlichungsorte, Abstimmungswege, Qualitätsmaßstäbe und gegebenenfalls abweichende Bedingungen werden ausschließlich in der Einzelbestätigung festgelegt. Peptidkompass schuldet ohne ausdrückliche Einzelbestätigung weder eine bestimmte Reichweite noch eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Klicks, Leads, Verkäufen, Medienveröffentlichungen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolgen.

4. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Gegenleistungen, mögliche Rabatte, Testleistungen, Reisekosten, Auslagen, Umsatzsteuer und Abrechnungsmodalitäten werden für jede Kooperation individuell in der Einzelbestätigung festgelegt. Eine kostenlose Leistung wird nicht vermutet.

Soweit die Einzelbestätigung keine abweichende Regelung enthält, sind ordnungsgemäß gestellte Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie anfällt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Mitwirkungspflichten und fachliche Verantwortung

Der Kooperationspartner stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Er stellt insbesondere sicher, dass er zur Übermittlung und Nutzung der bereitgestellten Inhalte, Bilder, Marken, Logos, Daten und Aussagen berechtigt ist.

Der Kooperationspartner trägt die Verantwortung für die fachliche, rechtliche und regulatorische Zulässigkeit seiner eigenen Angaben, insbesondere für Aussagen zu Produkten, Prüfverfahren, Zulassungen, Messungen, Wirksamkeiten oder Qualitätssicherungsleistungen. Er übermittelt keine Inhalte, die rechtswidrig, irreführend, gesundheitsbezogen unzulässig oder nicht hinreichend belegbar sind.

6. Redaktionelle Unabhängigkeit und Freigaben

Peptidkompass arbeitet redaktionell unabhängig. Peptidkompass ist berechtigt, Inhalte aus Gründen der Verständlichkeit, fachlichen Einordnung, rechtlichen Vorsorge, Gestaltung oder redaktionellen Qualität anzupassen, nicht zu veröffentlichen oder nach Veröffentlichung zu aktualisieren, zu kennzeichnen oder zu entfernen.

Soweit die Einzelbestätigung eine Freigabe durch den Kooperationspartner vorsieht, wird Peptidkompass die freigabepflichtigen Inhalte vor Veröffentlichung in Textform vorlegen. Die Freigabe bezieht sich ausschließlich auf die tatsächlichen Angaben des Kooperationspartners und begründet keine Verpflichtung zur Veröffentlichung oder zur Beibehaltung einer Veröffentlichung.

7. Nutzungsrechte, Namen und Kennzeichen

Der Kooperationspartner räumt Peptidkompass für die Dauer der vereinbarten Kooperation ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, die ausdrücklich zur Verfügung gestellten und für die Kooperation freigegebenen Inhalte, Namen, Berufsbezeichnungen, Marken und Logos im vereinbarten Umfang auf den Peptidkompass-Kanälen zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Website, redaktionelle Beiträge, Social-Media-Verweise und die Kommunikation über die Kooperation.

Die Rechteübertragung erfolgt nur im Umfang der Einzelbestätigung und der jeweils erteilten Freigaben. Weitergehende Nutzungen, insbesondere bezahlte Werbekampagnen oder die Nutzung nach Ende der Kooperation, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

8. Laufzeit und Beendigung

Zeitlich abgegrenzte Einzelprojekte enden mit vollständiger Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Unbefristete Rahmenkooperationen können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits bestätigte Einzelprojekte, bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Vergütungsansprüche, bestehende Freigaben sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von der Kündigung unberührt. Die Parteien stimmen die Abwicklung laufender Projekte angemessen ab.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung der jeweiligen Kooperation. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im erforderlichen Umfang und nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzhinweise verarbeitet. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung im Kontaktformular ist von der Zustimmung zu diesen Kooperationsbedingungen getrennt.

10. Haftung

Peptidkompass haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Peptidkompass.

11. Keine medizinische, rechtliche oder wirtschaftliche Erfolgsgarantie

Die Zusammenarbeit und die auf Peptidkompass veröffentlichten Inhalte ersetzen keine medizinische, rechtliche, regulatorische oder wirtschaftliche Beratung. Peptidkompass übernimmt keine Garantie für regulatorische Zulässigkeit, wirtschaftlichen Erfolg, Reichweite, Conversion, Produktsicherheit oder die Ergebnisse von Tests, Analysen oder Prüfungen, soweit dies nicht ausdrücklich in der Einzelbestätigung zugesagt wurde.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der Einzelbestätigung bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen in der Einzelbestätigung haben Vorrang vor diesen Kooperationsbedingungen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kooperationspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Kooperation.

Sollte eine Bestimmung dieser Kooperationsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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